
Industriekaufmann/-kauffrau
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Verwaltungsfachangestellte (nur ÖV)
mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife (FHR)
1. Allgemeines
Doppelqualifizierender dreijähriger Ausbildungsgang der neben dem Berufsabschluss den Erwerb der Fachhochschulreife in einem Zusatzprogramm ermöglicht, das die/der Auszubildende freiwillig besucht. Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss + Ausbildungsvertrag.
2. Organisationsschema
Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen eine dreijährige Berufsausbildung, die neben dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife vermittelt. Dies wird erreicht, indem die Schul- und Praxisanteile gegenüber der Normalausbildung anders verteilt und die für die berufliche Ausbildung und die Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen Qualifikationen miteinander integriert werden.
In den ersten beiden Jahren erhalten die Schüler Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife, der nach der Fachhochschulreifeprüfung wegfällt. Dadurch erhöht sich der wöchentliche Schulanteil in den ersten beiden Jahren um jeweils einen halben Schultag.
3. Stundentafel
Fächer zum Erwerb der Fachhochschulreife | |||
Ausbildungsjahr | 1 | 2 | 3 |
Deutsch | 1 | 2 | – |
Englisch | 3 | 3 | – |
Mathematik | 3 | 3 | – |
Naturwissenschaftliches Fach (Technik) | 1 | – | – |
Ihr Vorteil
- Vertiefung der allgemeinen Bildung auf das Fachhochschulniveau
- Erweiterung des Lernbereichs der berufsbezogenen Fächer
- Verzahnung von beruflichrer Bildung und Allgemeinbildung
- Schnellerer Weg zum Bildungsziel
- Vielfältige Berufliche Möglichkeiten
Der Aufbau der Stundentafel stellt sicher, dass Auszubildende, die vorzeitig aus dem freiwilligen Fachhochschulreife-Programm ausscheiden, weiter am Unterricht im Lernbereich der Berufsschule teilnehmen können.
4. Probezeit und Teilnahme am Zusatzunterricht
Das erste Schulhalbjahr des ersten Schuljahres gilt als Probezeit.
Die weitere Teilnahme am Zusatzunterricht des zweiten Schulhalbjahres setzt voraus, dass am Ende des ersten Schulhalbjahres der Durchschnitt aus den Fächern des Zusatzunterrichts mindestens 3,5 beträgt und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht des zweiten Schuljahres setzt voraus, dass am Ende des ersten Schuljahres der Durchschnitt aus den Fächern des Zusatzunterrichts mindestens 4,0 beträgt und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.
Wer die Voraussetzungen für die weitere Teilnahme am Schulversuch nicht erfüllt, scheidet aus dem Schulversuch aus und nimmt außerhalb des Schulversuchs am Unterricht der Berufsschule teil.
5. Prüfungen
Fachhochschulreifeprüfung
Die Fachhochschulreifeprüfung (schriftlich und ggf. mündlich) erfolgt am Ende des 2. Schuljahres in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Note im Fach Betriebswirtschaft im FH-Zeugnis wird aus dem berufsfachlichen Bereich aus der Abschlussprüfung der Berufsschule übernommen.
Berufsabschlussprüfung
Unabhängig vom Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung nimmt die/der Auszubildende am Ende der Ausbildungszeit an der Berufsabschlussprüfung teil. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Berufsabschlussprüfung und der Fachhochschulreifeprüfung erhält die/der Auszubildende neben dem Berufsschul- und Berufsabschluss die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife.
Kaufmännische Schule Künzelsau
Jahnstraße 20
74653 Künzelsau
07940 9390-0
www.ks-kuen.de